Opfer von Gewalt - Psychologische Hilfe

Florian Friedrich • 12. Februar 2024

Opferschutz: Opfer von Gewalt sind oft traumatisiert

Opfer von Gewalt sind oft zutiefst verstört und hilflos. Sie verstehen die Welt nicht mehr und erleben sich auf einmal ausgeliefert, unsicher und schutzlos.


Bei mir ist eine kostenlose Psychotherapie möglich, wenn Sie Opfer einer Straftat bzw. eines Gewaltverbrechens wurden.

Opfer von Gewalt - Psychologische Hilfe

Der innere Halt ist Opfern verloren gegangen, nichts trägt mehr. Starke Gefühle wie Angst, Panik, Ohnmacht, Wut, Hass, Empörung, Schmerz und Entsetzen können sich immer wieder einstellen und wechseln einander rasch ab. Dies kann sich wie eine emotionale Achterbahnfahrt anfühlen.

Hält dieser Zustand an, dann spricht man auch von einer Traumatisierung bzw. Traumafolgestörung. Wenn Menschen aus diesen Traumafolgestörungen nicht von selbst wieder herauskommen, dann bedürfen sie der professionellen psychotherapeutischen Begleitung und Hilfe.


Ich biete psychologische Hilfe, Psychotherapie und Traumatherapie für Opfer von Gewalt an.


Als Psychotherapeut biete ich Ihnen einen geschützten und sicheren Raum an. Mithilfe der schonenden Traumatherapie, der Schematherapie und der Ego-State-Therapie geben wir Ihren Gefühlen einen konstruktiven Ausdruck und suchen gemeinsam, wie wir Ihre Ressourcen und Selbstheilungspotenziale stärken können.

Film: "Opfer von Gewalt - Mein Leben nach dem Schlag"

Opfer von Gewalt fühlen sich oft unverstanden, isoliert und einsam.


Verbrechensopferhilfe - kostenlose Psychotherapie nach Gewalttaten

Wenn Sie ein Gewaltverbrechen erleben mussten und deshalb eine Therapie benötigen, so übernimmt das Bundessozialamt oder der Weiße Ring die Restkosten, d.h. jenen Teil der Therapiekosten, welcher nicht durch die Krankenkasse refundiert wird.


Opfer bekommen etwa dann die Kosten für eine Psychotherapie erstattet, wenn folgende Straftaten vorliegen:

  • Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)
  • Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 StGB)
  • Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)
  • Freiheitsentziehung (§ 99) und Entführung (§§ 100 – 102 StGB)
  • Raub gemäß (§ 142 StGB)
  • räuberischer Diebstahl (§ 131 StGB)
  • Vergewaltigung gemäß (§ 201 StGB)
  • schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 206 StGB)


Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme ist aber, dass die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten geahndet wird.

Hier finden Sie den Antrag.


Fazit:

Österreichische Staatsbürger*innen, die Opfer einer Straftat geworden sind, welche mit mehr als sechs monatiger Freiheitsstrafe bedroht ist, können vom Bundessozialamt finanzielle Hilfeleistungen bekommen, wie etwa die Finanzierung einer Psychotherapie. Bereits eine leichte Körperverletzung fällt unter Straftaten, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht sind.

Den Opfern werden Therapiekosten oder sonstige Maßnahmen zur Rehabilitation gewährt. 

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