Mag. Florian Friedrich, BA

Psychotherapeut (Existenzanalyse)

Traumatherapeut

in Salzburg / Hamburg



Wichtig: Ich bin in meiner Praxis und auf meiner Warteliste schon komplett voll und kann daher niemanden mehr aufnehmen (eine Ausnahme sind ehemalige Klient*innen und Supervisionen).


















"Der Mensch kann tatsächlich stärker sein als seine Angst.

 Man muß seine Ängste überwinden lernen, darf sich ihnen nicht hilflos ausliefern."


Viktor E. Frankl



KOSTEN UND REFUNDIERUNG


Verschwiegenheitspflicht

Alle psychotherapeutischen, sexualtherapeutischen, paartherapeutischen und psychologischen Gespräche sowie Beratung, Coaching und Supervision unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.


Kostenlose Psychotherapie in Salzburg

Ich biete kostenlose Psychotherapieplätze und kostenfreie Plätze für eine Sexualtherapie (bei Vorliegen von Sexualstörungen nach der ICD-10) für Menschen mit geringem Einkommen oder Empfänger*innen von Rehabilitationsgeld an, die im Bundesland Salzburg.

Nähere Informationen finden Sie hier.


Kostenlose Therapieplätze bei geringem Einkommen und bei Rehabilitationsgeld-Bezieher*innen

Solltest Du ein geringes Einkommen haben (maximal 1.217,96 €) oder Rehabilitationsgeld beziehen und im Bundesland Salzburg bei der ÖGK krankenversichert sein, dann erhältst Du einen völlig kostenlosen Psychotherapieplatz. Bei der SVS und BVAEB hast Du nur einen geringen Selbstbehalt.


Kostenlose Plätze für Studierende

Student*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben, erhalten Psychotherapie für wirtschaftlich Schwache (WS) und können auch von WS-Psychotherapeut*innen behandelt werden, wenn sie schwere psychische Erkrankungen aufweisen. Das ist etwa bei schweren Depressionen der Fall, bei Suizidalität, oder wenn die psychische Erkrankung es unmöglich macht, eine Arbeit zu finden bzw. zu arbeiten, Freund*innen zu finden, zu studieren bzw. das Studium zu beenden.

Zumindest müssen bei Studierenden folgende Kriterien vorliegen:

  • Ernste Symptome, wie etwa Suizidgedanken, schwere Zwangsrituale, häufige Ladendiebstähle
  • ODER wenn die soziale, berufliche, schulische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.  Das ist etwa dann der Fall, wenn Personen keine Freund*innen haben oder nicht fähig sind, eine Arbeitsstelle zu behalten.


Studierende und Menschen mit Lohnpfändungen, Schulden etc. zahlen weniger

Eine Einheit Psychotherapie kostet für Student*innen, die keine schweren psychischen Erkrankungen haben und bei ihren Eltern krankenversichert sind 100 €. Auch hier bekommen Studierende eine Teilrefundierung von den Krankenkassen zurück.

Für Selbsterfahrung und Supervision, die Du für eine berufliche Ausbildung benötigst, sind bei geringem Einkommen reduzierte Tarife nach Vereinbarung möglich.

Für Menschen in psychosozialen Problemlagen, die nicht unter die Regelung für wirtschaftlich Schwache fallen, biete ich auch Therapieplätze um 100 € pro Therapieeinheit an. Hierunter fallen Personen, die zwar ein durchschnittliches Einkommen verdienen, die aber hohe Rückzahlungen an Schulden, Lohnpfändungen, Alimenten, Unterhaltszahlungen etc. haben und deswegen bei ihrem Nettoeinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle (diese beträgt 2024 etwa 1512 € netto für eine alleinstehende Person) liegen.

Einen Tarif um 100 € gibt es auch für Personen, die unter der Armutsgefährdungsschwelle liegen oder wirtschaftlich in so schlechten Verhältnissen leben, dass sie sich eine Psychotherapie nicht gut finanzieren könnten, die aber dennoch die Voraussetzungen der Wirtschaftlich-Schwachen-Regelung nicht erfüllen (etwa wenn Dein Nettogehalt nur knapp über dem Richtsatz der WS-Regelung liegt).

Bei mehr Personen (etwa Alleinerziehenden und Kindern, Lebensgemeinschaften, Familien) erhöht sich die Armutsgefährdungsschwelle. Siehe auch Armutsgefährdungsschwelle in Österreich nach Haushaltstypen im Jahr 2022.


Auch Personen, die keine österreichische Krankenversicherung haben und deshalb keine Teilrefundierung erhalten (etwa Menschen aus Deutschland oder der Schweiz) zahlen 100 € pro Einheit.


Kostenübernahme und Refundierung durch die Krankenkassen

Du erhältst pro Therapieeinheit je nach Krankenversicherung zwischen 33,70 € und 46,60 € zurück.

Hier findest Du Informationen zu allen Refundierungen.


Es gibt zwei Möglichkeiten eine Psychotherapie bzw. Sexualtherapie bei mir in Anspruch zu nehmen:

  1. Du kannst direkt privat zahlen. Das ist etwa dann möglich, wenn Du in Deutschland oder in der Schweiz lebst und nicht in Österreich krankenversichert bist.
  2. Oder Du kannst mit einem Überweisungsschein eine Kostenübernahme bzw. Teilrefundierung bei Deiner österreichischen Gesundheitskasse bzw. Krankenkasse beantragen.


Damit Du eine Teilrefundierung von Deiner Krankenkasse erhältst,

  • a) benötigst Du bis spätestens vor unserer zweiten Psychotherapiestunde eine Überweisung von einem praktischen Arzt/einer praktischen Ärztin für eine Psychotherapie mit der Angabe eines Grundes für die Psychotherapie (Formular: Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung)
  • b) musst Du meine Honorarnote bei der ÖGK, SVS oder BVAEB einreichen
  • musst Du die Rechnungen bzw. meine Honorarnoten  innerhalb von 42 Monaten (= 3,5 Jahre) ab dem Leistungsdatum bei Deiner Krankenkasse einreichen. Danach verfällt der Anspruch auf eine Refundierung.


Für die ersten neun Therapiesitzungen benötigst Du noch keine Bewilligung Deiner Krankenkasse, damit Du eine Teilrefundierung bekommst. Ab der zehnten Stunde muss ich dann zusammen mit Dir einen Antrag auf Therapie bei der Krankenkasse stellen. Die Kasse prüft dann, wieviele Stunden sie bewilligt.

Diese Anträge werden übrigens anonymisiert verfasst. Die Antragsformulare sind anonymisiert und werden elektronisch auf einer sicheren Datenleitung an die Österreichische Gesundheitskasse übermittelt.

Bei Gruppen-, Paar- und Familientherapien muss ich diesen Antrag bereits vor der fünften Sitzung stellen.


Finanzierung der Psychotherapie nach Unfällen oder Verbrechen

Wenn Du aufgrund eines Unfalls eine Psychotherapie benötigst oder weil Du durch eine andere Person zu Schaden gekommen bist, dann übernimmt oft die gegnerische Versicherung die Therapiekosten, refundiert diese zur Gänze oder zu einem bestimmten Anteil.

Wenn Du ein Gewaltverbrechen erleben musstest und deshalb eine Therapie benötigst, so übernimmt das Bundessozialamt oder der Weiße Ring die Restkosten, d.h. jenen Teil der Therapiekosten, welcher nicht durch die Krankenkasse refundiert wird.


Opfer bekommen etwa dann die Kosten für eine Psychotherapie erstattet, wenn folgende Straftaten vorliegen:

  • Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)
  • Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 StGB)
  • Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)
  • Freiheitsentziehung (§ 99) und Entführung (§§ 100 – 102 StGB)
  • Raub gemäß (§ 142 StGB)
  • räuberischer Diebstahl (§ 131 StGB)
  • Vergewaltigung gemäß (§ 201 StGB)
  • schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 206 StGB)

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme ist aber, dass die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten geahndet wird.

Hier findest Du den Antrag.


Es muss übrigens keine Anzeige vorliegen. Verbrechensopfer werden auch dann
finanziell unterstützt, wenn

• die Tat bereits verjährt ist oder
• der Aufenthalt der Täter*innen unbekannt ist oder
• die Täter*innen nicht mehr leben
• oder wenn die Täter*innen wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht belangt werden
können.

Infos dazu findest Du hier.


Kostenübersicht für neue Klient*innen ab 2024

Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet für neue Klient*innen ab 2024 119 €.

Zur Preisgestaltung: Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie empfiehlt für das Jahr 2024 einen Stundensatz von 119 € pro Einheit à 50 Minuten für niedergelassene Psychotherapeut*innen, wenn sie/er in etwa dasselbe Nettoeinkommen erzielen möchte, wie ein*e angestellte*r.


Bei Bedarf sind auch Doppelstunden möglich (das kann vor allem in Paartherapien sinnvoll sein). 


  • Erstgespräch für eine Psychotherapie: 119 € (Bitte plane für ein Erstgespräch 75 Minuten ein)
  • Erstgespräch für eine Paartherapie: 140 € als Paar (Bitte plane für ein Erstgespräch 75 Minuten ein)
  • Psychotherapie (50 Minuten): 119 € pro Sitzung
  • Sexualtherapie (50 Minuten): 119 € pro Sitzung im Einzelsetting
  • Sexualtherapie (50 Minuten): 140 € pro Sitzung als Paar
  • Sexualberatung (50 Minuten): 119 € pro Sitzung im Einzelsetting
  • psychologische Beratung und psychologisches Coaching (50 Minuten): 119 € pro Sitzung
  • Meditation und Entspannungsverfahren (50 Minuten): 119 € pro Sitzung
  • Berufliches Coaching und Karrierecoaching (45 Minuten): 119 € pro Sitzung
  • Supervision (Einzeln oder im Team) (45 Minuten): 119 € pro Sitzung
  • Paartherapie/Paarberatung/Paarcoaching/Ehetherapie/Eheberatung (50 Minuten): 119 € pro Sitzung


Anmerkung: Eine Paartherapie sollte mindestens 75 Minuten dauern, damit beide Partner*innen genug Zeit und Raum bekommen. Idealerweise dauert eine Paartherapie 90 Minuten. Eine Paartherapie sollte ein bis zwei Mal im Monat (etwa alle drei Wochen) stattfinden.


Warum muss ich eine Psychotherapie privat zahlen?

Bis heute gibt es in Österreich keinen Gesamtvertrag zwischen Psychotherapeut*innen und den Sozialversicherungsträgern. Daher ist Psychotherapie in Österreich eine grundsätzlich privat zu finanzierende Leistung, die von den Krankenkassen nur zum Teil refundiert wird.

Ich bin Mitglied des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie, der sich für Psychotherapie als eine vollfinanzierte Kassenleistung für alle einsetzt.


Storno

Es ist selbstverständlich, dass es vorkommen kann, dass Du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kannst. In diesem Fall bitte ich Dich, mir spätestens 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per SMS abzusagen, da ich es mir sonst vorbehalte, das Honorar für die vereinbarte Stunde in Rechnung zu stellen. 

Setting

Ich arbeite im Einzelsetting (mit Menschen ab 12 Jahren), mit Paaren, Familien und Teams. Bei Immobilität biete ich in Salzburg Stadt auch Haus- und Krankenhausbesuche an.

Share by: