Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
Adressen: Innsbrucker Bundesstraße 47
und Fürstenallee 9
5020 Salzburg
Österreich
Mag. Florian Friedrich, BA
Psychotherapeut (Existenzanalyse)
Traumatherapeut
in Salzburg / Hamburg
Wichtig: Ich bin in meiner Praxis und auf meiner Warteliste schon komplett voll und kann daher niemanden mehr aufnehmen (eine Ausnahme sind Supervisionen).
Polizist*innen sind besonders stark mit existentiellen Situationen, mit Leiden, Traumen, Gewalt, Sterben, Krankheiten und dem Tod konfrontiert und werden oft völlig damit allein gelassen.
Besonders belastend sind für viele Polizist*innen Einsätze, bei denen sie es mit toten oder schwer verletzten Personen und Kindern zu tun haben, aber auch wenn sie selbst Opfer verbaler oder körperlicher Gewalt werden.
Einsätze können Polizist*innen traumatisieren und zu Posttraumatischen Belastungsstörungen führen.
Ich biete Prävention, Supervision, Coaching und Traumatherapie persönlich und Vorort in Salzburg für Polizist*innen und Polizisten an, online auch in Deutschland und in der Schweiz.
Es gibt in Österreich einen Erlass des Innenministeriums, der vorsieht, dass Polizist*innen Anspruch auf Gruppen-Supervision im Rahmen ihres Dienstes haben. Die Kosten dafür werden direkt mit dem Dienstgeber abgerechnet.
Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) zeigt sich u.a. in folgenden Symptomen:
Je früher eine PTBS diagnostiziert und behandelt wird, desto größer sind die Chancen der Heilung. Oft kommen betroffene Beamt*innen allerdings erst sehr spät in die Traumatherapie, weil sie sich ihrer Beschwerden schämen. Sie reißen sich so lange zusammen, bis gar nichts mehr geht und sie zusammenbrechen. Vermutlich gibt es eine sehr hohe Dunkelziffer unter Polizist*innen, Rettungssanitäter*innen, Soldat*innen und Feuerwehrleuten.
Dabei können sich nicht nur Bilder, sondern auch die schlimmen, üblen Gerüche (Verwesung, Verbranntes etc.), aber auch akustische Phänomene wie Todesschreie, Wimmern oder Schmerzensschreie ins Traumagedächtnis einbrennen.
Bei Traumatisierungen und Posttraumatischen Belastungsstörungen nach Polizeieinsätzen handelt es sich um Berufskrankheiten bzw. um Arbeitsunfälle. Jedenfalls trägt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungs- und Rehakosten, darunter auch eine traumatherapeutische Behandlung, wenn eine psychologische Berufskrankheit vorliegt. Diesbezüglich können Gutachten sinnvoll sein.
Wenn Sie Opfer von körperlicher Gewalt wurden, dann ist auch eine kostenlose Psychotherapie über den Opferschutz des Bundessozialamts möglich, wobei dieses vom/von der Täter*in die Kosten für Ihre Traumatherapie einfordern kann.