Kostenlose Psychotherapie für Opfer von Gewalt

Florian Friedrich • 31. Dezember 2024

Wie bekomme ich als Opfer von schweren Gewaltverbrechen eine kostenlose Psychotherapie?

Opfer von Verbrechen haben in Österreich viele Rechte. Doch die meisten Opfer wissen das gar nicht. In Österreich regelt das Opferschutzgesetz den Anspruch auf eine kostenlose Versorgung, Behandlung und Psychotherapie.

Wenn Sie ein Gewaltverbrechen erleben mussten und deshalb eine Therapie benötigen, so übernimmt das Bundessozialamt oder der Weiße Ring die Restkosten, d.h. jenen Teil der Therapiekosten, welcher nicht durch die Krankenkasse refundiert wird. Die Übernahme der Kosten ist in Österreich durch das Verbrechensopfergesetz geregelt. Im Falle eines Tötungsdelikts werden auch für Angehörige und Hinterbliebene die Kosten übernommen.


Ich unterstütze Sie dabei, eine kostenfreie Psychotherapie bei mir zu bekommen.

Gratis Psychotherapie für Opfer von Gewalt

Die Kosten für eine Psychotherapie (und auch für andere unterstützende Maßnahmen) werden vom Bundessozialamt übernommen, und zwar auch dann, wenn die Täter*innen unbekannt oder nicht mehr auffindbar sind. Auch wenn Sie während Ihrer Kindheit schwere körperliche und/oder sexuelle Gewalt erleben mussten, und deshalb heute noch immer unter Traumafolgesymptomenn bzw. an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden, profitieren sie vom Opferschutzgesetz, welches auch dann eine kostenlose Therapie vorsieht.


Wer bekommt die Kosten rückerstattet?

  • die Opfer eines oder mehrerer bekannter oder unbekannter Täter*innen
  • Unbeteiligte, die im Zuge der Straftat eine Gesundheitsschädigung oder Körperverletzung erlitten haben
  • die Hinterbliebenen
  • die Kinder der Opfer
  • Menschen, die aufgrund von Körperverletzungen oder Gesundheitsschädigungen schockgeschädigt, d.h. etwa traumatisiert sind. Schockgeschädigt meint einen Schock mit psychischer Beeinträchtigung. Darunter fallen auch alle Menschen, die Zeug*innen des Terroranschlags in Wien im November 2020 waren und die den Anschlag als unmittelbare Bedrohung erlebt haben.
  • Opfer von Einbrüchen in die regelmäßig bewohnte eigene Wohnung.  


Sind die Täter*innen noch am Leben und greifbar, dann fordert das Bundessozialamt von ihnen die Kosten der Psychotherapie und sonstiger Behandlungen im Regressweg zurück.


Opfer bekommen etwa dann die Kosten für eine Psychotherapie erstattet, wenn folgende Straftaten vorliegen:

  • Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)
  • Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 StGB)
  • Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)
  • Freiheitsentziehung (§ 99) und Entführung (§§ 100 – 102 StGB)
  • Raub gemäß (§ 142 StGB)
  • räuberischer Diebstahl (§ 131 StGB)
  • Vergewaltigung gemäß (§ 201 StGB)
  • schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 206 StGB)

Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine wesentliche Voraussetzung für die Kostenübernahme ist aber, dass die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten geahndet wird.

Hier finden Sie den Antrag.


Die Täter*innen müssen übrigens nicht bekannt sein. Opfer von Verbrechen bekommen auch dann finanzielle Hilfe, wenn eine Anzeige gegen Unbekannt vorliegt.

Eine Anzeige ist nicht immer notwendig bzw. möglich. Dass kann etwa der Fall sein, wenn

  • eine Tat bereits verjährt ist,
  • die Täter*innen nicht mehr leben,
  • nicht bekannt ist, wo sich die Täter*innen aufhalten,
  • wenn die Täter*innen unzurechnungsfähig sind und deshalb nicht belangt werden können.


Dies hat zur Folge, dass auch dann die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden, wenn Menschen während ihrer Kindheit schwere Gewalt erfahren mussten und die Tat schon viele Jahre zurückliegt. In diesem Fall bedarf es aber einer Begutachtung durch Ärzt*innen des Bundessozialamtes.

Film: "Opfer von Gewalt - Mein Leben nach dem Schlag"

Wie komme ich als Opfer zu einer kostenlosen Psychotherapie.

  1. Sie müssen zusammen mit Ihrem Psychotherapeuten/Ihrer Psychotherapeutin den üblichen Antrag auf teilweise Kostenübernahme einer Psychotherapie bei Ihrer Sozialversicherung (etwa SVS, BVAEB oder ÖGK) stellen.
  2. Sobald die Bestätigung der Sozialversicherung eintrifft, können Sie den Antrag für die Übernahme der restlichen Therapiekosten beim Bundessozialamt stellen. Der/die Therapeut*in kann dann mit dem Bundessozialamt direkt verrechnen. Sie als Patient*in müssen ab dann gar keine Kosten mehr auslegen und haben dadurch auch keine kurzfristigen finanziellen Belastungen mehr, wenn es um Ihre Psychotherapie geht.
  3. Bis das Bundessozialamt eine Entscheidung für die Refundierung der Psychotherapie trifft, kann Zeit vergehen. Bei der Vorfinanzierung gibt es die private Partnerorganisation Weißer Ring, welche finanzielle Hilfe leistet.


Aus welchem Staat muss ich kommen, um Unterstützung zu erhalten?

Österreichische Staatsbürger*innen haben immer Anspruch auf finanziellen Opferschutz. Staatsbürger*innen aus der EU oder dem EWR auch, sofern die Gewalt auf österreichischem Staatsgebiet oder in einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen wurde. Dies gilt auch dann, wenn sich das Schiff oder Luftfahrzeug zum Zeitpunkt der Straftat außerhalb von Österreich befunden hat.

Menschen aus anderen Staaten haben dann Anspruch auf finanzielle Hilfe, wenn sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten und die Straftat auf österreichischem Staatsgebiet oder auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug begangen worden ist.


Fazit: Viele Opfer wissen zu wenig um ihre Rechte und nehmen die Opferhilfe nicht in Anspruch. So zahlen viele eine Psychotherapie selbst, obwohl sie dies gar nicht müssen.

Film: "Albtraum Stalking: “Ich werde dich finden, egal wo du bist.”"

Stalking ist eine schwere Straftat. Die Opfer haben Anspruch auf eine kostenlose Psychotherapie. Das Bundessozialamt kann dabei von den Täter*innen einen Regress der Kosten einfordern.

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