Blutspenden - Gleichstellung für schwule und bisexuelle Männer

Florian Friedrich • 23. Februar 2025

Schwule und bisexuelle Männer durften bisher kein Blut spenden

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kündigt an, dass die Wartezeit für Männer, die Sex mit Männern haben, beim Blutspenden von zwölf auf vier Monate verkürzt wird. Lesen Sie in diesem Artikel über neue Schritte in Richtung Gleichstellung beim Blutspenden.

Blutspenden - Gleichstellung für schwule und bisexuelle Männer

Für schwule und bisexuelle Männer, Menschen mit häufigen Sexualkontakten, Prostituierte und Transsexuelle mit „sexuellem Risikoverhalten“ galt bisher die Zwölfmonatsfrist, die sie bis zu einer möglichen Blutspende abwarten mussten. Somit waren bis jetzt in Österreich sexuell aktive schwule und bisexuelle Männer vom Blutspenden ausgenommen, nämlich dann, wenn sie vor der Spende ehrlich angaben, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten Sex mit Männern hatten. Auch wenn die Sexualkontakte geschützt, also mit Kondom stattfanden, wurden schwule und bisexuelle Männer nicht zur Spende zugelassen.



Rudolf Anschober (Grüne) hat nun drei Sofortmaßnahmen angekündigt:

  1. Die sogenannte Rückstellfrist von zwölf Monaten werde unter wissenschaftlicher Begleitung auf ein Drittel, also auf vier Monate verkürzt.
  2. Es soll eine umfassende Gesundheitsfolgenabschätzung geben. Hierbei soll das Einschätzen des Sexualrisikoverhaltens zeitgemäß und nicht-diskriminierend gestaltet werden.
  3. Es soll eine Studie zu sexuell übertragbaren Krankheiten geben.

Film: "Zu schwul zum Blutspenden?"

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich durften schwule und bisexuelle Männer kein Blut spenden. Das Argument war, dass diese ein höheres Risiko für HIV haben. Dies stimmt zwar statistisch, jedoch nicht im individuellen Fall.

Diskriminierung soll vermieden werden

In Zukunft soll beim Blutspenden die Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern vermieden werden. Anschober betont, dass ab nun stärker auf das individuelle Risikoverhalten geachtet werden soll: "Deshalb zielen auch unsere Maßnahmen darauf ab, in Zukunft eine Risikoeinschätzung aufgrund von individuellem Verhalten zu treffen. Die Möglichkeiten, die uns zur Qualitätssicherung von Blutprodukten mittlerweile zur Verfügung stehen, sollen so genutzt werden, dass niemand mehr aufgrund von sexueller Identität oder Orientierung diskriminiert wird."


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2015 die EU-Regelungen zum Blutspendeverbot für Homosexuelle, auf denen auch die deutschen Regelungen beruhen, präzisiert. Wenn der Gesundheitsschutz von Blutspendenempfängern durch neue Nachweistechniken zu HIV oder Befragungen der Spender*innen gesichert werden könne, seien generelle Verbote unzulässig, urteilte der EuGH und verwies auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung.


Der Deutschen Aidshilfe ging damals die Richtlinie nicht weit genug. „Eine HIV-Infektion kann man heute sechs Wochen nach dem letzten Risiko sicher ausschließen“, erklärte Vorstandsmitglied Björn Beck. Eine Frist von einem Jahr schließe hingegen die meisten schwulen und bisexuellen Männer weiterhin unnötig von der Blutspende aus.

Auch Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland, kritisierte die Richtlinie als „wissenschaftlich nicht haltbar“. So werde nicht berücksichtigt, dass bei geschütztem Sex ein weitaus geringeres Übertragungsrisiko bestehe. Nicht zuletzt sei kaum davon auszugehen, „dass ein gesunder homosexueller Mann niemals ein Jahr lang zölibatär leben kann und wird, um dann endlich Blut spenden zu dürfen“.

Tatsächlich betonten die Experten in ihrer Stellungnahme, dass sexuell aktive Homosexuelle sowohl durch ein komplettes Verbot einer Blutspende als auch durch eine zeitlich befristete Rückstellung „faktisch von der Blutspende ausgeschlossen sind“.


In Österreich sind schwule und bisexuelle Männer erst seit 2019 zur Blutspende zugelassen, zuvor wurden sie rigoros ausgeschlossen.

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Gruppensupervision für Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen, Gutachter*innen, Pädagog*innen, Therapeut*innen und andere Berufsgruppen Ich biete regelmäßig an Samstagen von 11 bis 13 Uhr eine kostenlose online Supervisionsgruppe / Intervisionsgruppe für Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an, die trans*Personen auf ihrem Weg der Transition in ihr Wunschgeschlecht begleiten und/oder Gutachten bzw. Stellungnahmen für Hormontherapien und Operationen verfassen. In dieser Gruppe können wir alle viel voneinander lernen, Fallvignetten einbringen, unser Schwarmwissen bündeln, netzwerken und auch Länder übergreifend zusammenarbeiten. Die Gruppe ist offen, d.h. Sie können jederzeit dazustoßen. Ich selbst koordiniere die Gruppe nur, bin aber im Sinne der Intervision ein Teil der Gruppe und nicht deren Leiter. In der Gruppe können Einzelfälle, aber auch Themen eingebracht werden. Mögliche Themen sind: Gutachten erstellen Sorgen wegen Detransition und Fehldiagnosen Rechtliches und Haftung bei Detransition Autismus, ASS und ADHS in der Kombination mit trans*Identitäten genderfluide und non binäre Lebensweisen Rechtliche Aspekte Andere LGBTIQA* Themen Wann sind die nächsten Termine? Samstag, 21. Februar 2026 von 11 bis 13 Uhr Samstag, 25. April 2026 von 11 bis 13 Uhr Samstag, 4. Juli. 2026 von 11 bis 13 Uhr  Einzeln oder im Team Des Weiteren biete ich (kostenpflichtige) Supervisionen (einzeln oder Teamsupervision) und Coaching für helfende Berufsgruppen an, die mit trans*identen (transgender, transsexuellen, diversen, nicht binären, genderfluiden) Personen arbeiten, etwa für Pädagog*innen, Psychotherapeut*innen, Psycholog*innen, Ärzt*innen und Gutachter*innen. Die Supervisionen sind auch online möglich. Viele Psychotherapeut*innen und Gutachter*innen sind sich unsicher, wie sie mit trans*Personen und der Geschlechtsidentität von Menschen arbeiten und therapeutisch vorgehen sollen und lehnen dann trans*idente und non-binäre Menschen ab. Unter Umständen liegt dies daran, dass trans*Personen oft gar keine klassische Psychotherapie benötigen, da es ja nicht um die Heilung von Symptomen oder einer psychischen Erkrankung geht, sondern vielmehr um eine aktive Unterstützung auf dem Weg der Transition und der persönlichen Entwicklung. Insofern stellt eine Zwangs-Psychotherapie für uns als Helfer*innen, aber auch für unsere Klient*innen / Patient*innen eine Restriktion dar, die oft als entwürdigend erlebt wird.
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