Trans*ident - Operationen (Mastektomie, Penoidaufbau) im Ausland

Florian Friedrich • 10. Juni 2023

Kann ich chirurgische Maßnahmen zur Angleichung an mein Wunschgeschlecht im EU-Ausland machen?

Und werden diese Kosten von den Krankenkassen übernommen? 

Menschen, die trans* (trans*ident, transgender, transsexuell, agender, polygender, genderfluid, divers) sind, streben oft chirurgische geschlechtsangleichende Maßnahmen an, um sich ihrem Wunschgeschlecht äußerlich anzunähern. Diese OPs erfordern in der Regel ein hohes Maß an Spezialisierung bei den operierenden Ärzt*innen, die in Österreich nicht immer gegeben ist. Auch die Wartezeiten können mehrere Jahre sein. Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung, dass die österreichischen Krankenkassen für plastische und chirurgische Maßnahmen im EU-Ausland aufkommen müssen. Es gibt somit keine fixe Kostenübernahme. Meist werden Anträge für Operationen im Ausland von den Krankenkassen erst einmal defensiv abgelehnt.

Trans*ident - Kosten für Operationen im EU-Ausland

Mit Ausnahmen ist es aber dann doch möglich

Ich lerne in meiner Arbeit als Psychotherapeut immer wieder trans*Personen kennen, bei denen dennoch die Kosten für geschlechtsangleichende Maßnahmen, etwa für den Penoidaufbau, im Ausland übernommen werden. Denn gerade der Penoidaufbau bei trans*Männern erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung und Erfahrung bei den operierenden Ärzt*innen in Österreich, und diese Spezialisierung ist hierzulande meist nicht vorhanden bzw. sind die Wartezeiten unzumutbar. Manchmal geht eine Kostenübernahme für Operationen im Ausland auch nur mit mehreren Gutachten, Stellungnahmen, mitunter auch mit Klagen gegen die jeweilige Krankenkasse.


Der Penoidaufbau und das Formular E 112

Beim Formular E 112 handelt es sich um eine Bestätigung der Kostenübernahme für eine geplante Behandlung im EU-Ausland. Dieses erleichtert es EU-Bürger*innen, GEPLANTE Behandlungen (etwa Penoidaufbau, Mastektomie) auch im EU-Ausland vornehmen zu lassen. Grundsätzlich haben Sie nämlich in jedem EU-Land den Rechtsanspruch auf Gesundheitsversorgung, auch dann (und dies ist neu), wenn der Eingriff kein Notfall, sondern geplant ist. Damit sollen Lücken in der Gesundheitsversorgung geschlossen werden, die ja beim Penoidaufbau auf alle Fälle gegeben sind.


Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Sie sollten immer Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten.
  • Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein. Dies sollte in der Stellungnahme bzw. im Gutachten bestätigt werden. Da bei trans*Menschen der Leidensdruck extrem hoch ist, ist hier auf alle Fälle eine medizinisch-psychiatrische Notwendigkeit gegeben. Wichtig ist an dieser Stelle die medizinische Diagnose "Transsexualismus".
  • Die Behandlung ist in Österreich nicht rechtzeitig möglich. Dieser Punkt ist heikel, weil "rechtzeitig" ein schwammiger Begriff ist. Mehrere Jahre an Wartezeit rechtfertigen allerdings m.E. eine Operation im Ausland, vor allem dann, wenn Ihr psychischer Leidensdruck hoch ist.
  • Ein weiteres Argument ist die Spezialisierung einer Klinik, da es in Österreich nicht genug Spezialist*innen gibt. Es macht einen Unterschied ob eine Spezialklinik in Deutschland hunderte Penoide in einem Jahr aufbaut oder ob eine österreichische Klinik nur ein paar derartige Operationen pro Jahr durchführt. Grundsätzlich muss nämlich von einem Zusammenhang zwischen den Fallzahlen und der Operationsqualität ausgegangen werden. Auch die Art und Weise der Operation, ein hohes medizinisches Risiko bei mangelnder Spezialisierung der österreichischen Ärzt*innen und der medizinische State of the Art sind wichtige Argumente für eine Operation im EU-Ausland.
  • Bleiben Sie freundlich aber stur und hartnäckig. U.U. ist eine Stellungnahme/ein Gutachten sinnvoll, welches noch einmal Ihren Leidensdruck bestätigt und dass es unzumutbar für Sie ist, so lange auf eine Operation warten zu müssen.
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