Kostenlose Psychotherapie/Sexualtherapie/psychologische Hilfe

Florian Friedrich • 17. Oktober 2025

Ich biete kostenlose Therapieplätze für Menschen mit geringem Einkommen und Bezieher*innen von Rehabilitationsgeld

Wie komme ich zu einem gratis-Therapieplatz?

Diese sind für Menschen mit geringem Einkommen oder Rehageld-Bezieher*innen reserviert. Die kostenlosen Therapieplätze sind kontingentiert und werden nach Antragstellung von der ÖGK voll finanziert - ganz ohne Selbstbehalt.


Ich biete kostenlose Psychotherapieplätze und Hilfe für wirtschaftlich schwache Menschen und Bezieher*innen von Rehabilitationsgeld an.

Kostenlose Psychotherapie/Sexualtherapie/psychologische Hilfe

Film: "Psychische Störungen sind verbreitet: Warum man so lange auf kassenfinanzierte Therapien warten muss"

In Österreich und Deutschland muss man oft lange auf einen gratis Psychotherapieplatz warten. In Salzburg ist das nicht der Fall. Salzburg gilt sogar österreichweit als Best Practice Beispiel für eine gute psychotherapeutische Versorgung. Das Kontingent an kostenlosen Psychotherapieplätzen ist nicht einmal ausgeschöpft.


Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) fordert die Aufhebung der Kontingentierung der Kassenpsychotherapieplätze und bessere Rahmenbedingungen für Psychotherapeut*innen.


Wie bekomme ich in Salzburg und in Österreich einen kostenlosen Platz für eine Psychotherapie?

Die Kriterien im Überblick:

  • wirtschaftlich schwach, d.h. wer auch von Rezeptgebühren befreit ist
  • Bezieher*innen von Rehageld
  • Versicherte der ÖGK, SVS und BVAEB
  • nur bei Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • ein Antrag ist notwendig


Für wen?

Im Bundesland Salzburg gibt es bei eingetragenen Psychotherapeut*innen kostenlose Therapieplätze, wenn Menschen ein geringes Einkommen haben, d.h. wirtschaftlich schwach sind oder Rehabilitationsgeld beziehen. Versicherte der ÖGK, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben und die Kriterien für die Rezeptgebührenbefreiung erfüllen, können Psychotherapie als Sachleistung gratis in Anspruch nehmen und haben dann gar keinen Selbstbehalt mehr. Sie bezahlen somit 0 € für eine Psychotherapie. Für einen kostenlosen Therapieplatz müssen Sie zusammen mit Ihrem/Ihrer Therapeuten/Therapeutin einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen.

Wirtschaftlich schwache Personen und Rehageld-Empfänger*innen

Wer bei der ÖGK Salzburg oder der BVAEB Salzburg versichert ist und seinen Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg hat, der kann Einzelpsychotherapie als Sachleistung (mit Ausgleichszahlungen aus Landesmitteln und ohne Kostenbeteiligung) in Anspruch nehmen. Den Berechnungen liegt das Nettoeinkommen bei der Rezeptgebührenbefreiung zugrunde.


Kostenlose Plätze für Student*innen mit schweren psychischen Symptomen

Student*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben, erhalten Psychotherapie für wirtschaftlich Schwache und können auch von WS-Psychotherapeut*innen behandelt werden, wenn sie schwere psychische Erkrankungen aufweisen. Das ist etwa bei schweren Depressionen der Fall, bei Suizidalität, oder wenn die psychische Erkrankung es unmöglich macht, eine Arbeit zu finden bzw. zu arbeiten, Freund*innen zu finden, zu studieren bzw. das Studium zu beenden.

Zumindest müssen bei Studierenden folgende Kriterien vorliegen:

  • Ernste Symptome, wie etwa Suizidgedanken, schwere Zwangsrituale, häufige Ladendiebstähle
  • ODER wenn die soziale, berufliche, schulische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.  Das ist etwa dann der Fall, wenn Personen keine Freund*innen haben oder nicht fähig sind, eine Arbeitsstelle zu behalten.


Die Richtwerte

Das monatliche Nettoeinkommen darf dabei im Jahr 2025 folgende Richtwerte nicht übersteigen:

  • Alleinstehende Menschen: 1.273,99 Euro
  • Alleinstehende Personen mit einem erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.465,09 Euro
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften/Partnerschaften: 2.009,85 Euro
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften/Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf:  2.311,33 Euro
  • Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: 196,57 Euro


Wichtig: Dem Einkommen der versicherten Person wird das Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten oder des/der Lebenspartners/Lebenspartnerin hinzugerechnet. Auch Einkommen von anderen Personen, die im selben Haushalt leben, werden mit 12,5 Prozent berücksichtigt.


Der Antrag bei den Versicherungen

Die Prüfung des geringen Einkommens erfolgt bei Versicherten der ÖGK nach Stellung eines Antrages durch die ÖGK Salzburg. Wenn Sie bei der BVAEB Salzburg versichert sind, dann müssen Sie den Antrag bei der BVAEB Salzburg stellen.


Hier finden Sie übrigens Psychotherapeut*innen mit kostenlosen Therapieplätzen


Die neue Regelung für Menschen mit geringem Einkommen hat einige Vorteile:

  • gar kein Selbstbehalt mehr
  • keine beschämende Begutachtung mehr durch Fachärzt*innen der Behörde
  • auch keine halbjährlichen Verlängerungsanträge mehr mit neuerlicher Begutachtung
  • anonymisierte Antragsformulare bei der ÖGK
  • das Salzburger Modell für Wirtschaftlich Schwache gilt als Best Practice Beispiel


Wird eine Sexualtherapie von der Krankenkasse übernommen?

Eine Sexualtherapie wird auch bei Menschen mit geringem Einkommen nur dann übernommen, wenn ein psychischer Leidensdruck vorliegt, d.h. wenn eine psychische Diagnose vorliegt. Dies können sein:

  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Mangel oder Verlust von sexuellem Verlangen
  • Sexuelle Aversion und mangelnde sexuelle Befriedigung
  • Versagen genitaler Reaktionen
  • Orgasmusstörung
  • Vorzeitiger Orgasmus
  • Nichtorganischer Vaginismus
  • Nichtorganische Dyspareunie (Schmerzen in der Vagina während der versuchten oder vollzogenen vaginalen Penetration)
  • Gesteigertes sexuelles Verlangen
  • Sonstige sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit
  • Nicht näher bezeichnete sexuelle Funktionsstörung, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit


Gibt es bei der Paartherapie auch eine Kostenübernahme?

Nein, Paartherapie, Paarberatung und psychologische Beratung zählen nämlich nicht zur Psychotherapie. Aus diesem Grund werden die Kosten auch nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein*e Partner*in unter einer psychischen Erkrankung leidet und diese die Partnerschaft belastet, dann kann es sinnvoll sein, dass beide Partner*innen gemeinsam an einer Psychotherapie teilnehmen.


Das kann etwa bei folgenden psychischen Erkrankungen sinnvoll sein:

  • Angststörungen,
  • Depressionen
  • Zwangsstörungen
  • Sexualstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Traumen und Traumafolgestörungen
  • Psychosen und Schizophrenie
  • Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen


Alle Refundierungen und Zuschüsse im Überblick

Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich keinen kostenlosen Therapieplatz bekomme?

Wenn Sie keinen Therapieplatz für Menschen mit geringem Einkommen erhalten (etwa weil das Gehalt über dem Richtwert liegt), dann leisten die Krankenkassen Zuschüsse zu jeder Stunde, die der/die Patient*in bezahlt hat:


Im Jahr 2024 sind das folgende Sätze:

ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)

Die Österreichische Gesundheitskasse erbringt bei Fehlen vertraglicher Regelungen folgende Kostenzuschüsse:

Einzelsitzung 60 Minuten 33,70 € (= 50 Min Therapie und 10 Min Admin-Arbeit)
Einzelsitzung 30 Minuten 19,30 €

Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten 8,50 €

Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten 12,10 €

Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 135 Minuten 20,50 €

Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten 42,70 €

Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 100 Minuten 60,10 €


BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)

Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:

Einzelsitzung ab 25 Minuten 27,10 €
Einzelsitzung ab 50 Minuten 46,60 €

Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten 10,90 
€ Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten 15,60 €


Weitere Informationen der BVAEB zur Erhöhung der Zuschüsse finden Sie hier.


SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen)
Einzelsitzung ab 50 Minuten
45,00 €
Einzelsitzung ab 25 Minuten 26,26 €
Gruppensitzung (max. 10 Personen) ab 90 Minuten pro Person 15,01 €
Gruppensitzung (max. 10 Personen) ab 45 Minuten pro Person 10,51 €


Weitere Informationen der SVS zur Erhöhung der Zuschüsse finden Sie hier.


Die Honorarnoten können bei den verschiedenen Versicherungsträgern zur Refundierung eingereicht werden. Dabei muss eine psychische Symptomatik oder Erkrankung vorliegen, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht.

Film: "Warum du bei Depression so lange auf einen Therapieplatz warten musst"

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