Wenn Gutachten für trans*idente Personen verweigert werden

Florian Friedrich • 19. September 2023

Wofür benötigen trans*Menschen ein Gutachten?

Mitunter werden Befundberichte und Gutachten für trans*Personen verweigert. Dies kann für die Betroffenen existentiell erschütternd und bedrohlich sein, in seltenen Fällen ist es aber aus therapeutischer Sicht auch notwendig.

Menschen, die trans* (transgender, transident, transsexuell, nicht binär, agender, polygender, genderfluid, divers) sind, brauchen in Österreich und Deutschland psychologische bzw. psychotherapeutische und fachärztliche Gutachten, bevor sie mit der Hormontherapie oder chirurgischen Maßnahmen zur Angleichung an das erlebte Wunschgeschlecht beginnen können. Dieser Prozess ist für trans*Personen, die sich ihrer Identität absolut sicher sind, oft mit vielen Schikanen, mit Willkür und Demütigungen verbunden und wird als stigmatisierend und entwürdigend erlebt. Hier kommt es mitunter zu schweren Belastungen.


Auch ich als Psychotherapeut fühle mich hier vom Gesundheitssystem missbraucht: Ich soll eine Diagnose geben für etwas, was ein andere Mensch nur selber spüren und fühlen kann. Unter Umständen bin ich dann auch haftbar, sollte jemand dann doch wieder in sein biologisches Geschlecht zurück wollen (dies nennt man "Retransition" bzw. "Detransition").

Ich arbeite gerne mit trans*Menschen, wenn sie freiwillig aufgrund psychischer Belastungen (etwa wegen Depressionen, Stigmatisierungen, Traumen, Diskriminierungen oder zur Selbstfindung) zu mir kommen, aber nicht wenn sie es müssen, um behördliche Auflagen zu erfüllen und wenn sie dann die Zeit bei mir absitzen.

Wenn Gutachten für trans*idente Personen verweigert werden

Wenn das Gutachten verweigert wird

Fast alle trans*Personen, die zu mir kommen, sind sich ihrer Identität absolut sicher und spüren klar und deutlich, in welchem Geschlecht oder in welchen Geschlechtern sie leben möchten. Darunter befinden sich auch immer wieder Menschen mit Autismus bzw. im Autismus-Spektrum.

Allerdings muss ich als Psychotherapeut ein Gutachten bzw. eine positive Stellungnahme für körpermodifizierende Maßnahmen dann verweigern, wenn ein Mensch seine Gefühle und Bedürfnisse nicht in Worte fassen kann.


Zumindest einige der folgenden Fragen sollte eine trans*Person im Laufe der Monate beantworten können:

  • Wenn Du morgen aufwachst und es ist ein Wunder geschehen, in welchem Geschlecht (oder in welchen Geschlechtern) würdest Du dann leben?
  • Wenn Du dann in den Spiegel blickst, was siehst Du?
  • Wie würdest Du leben, wenn Dich alle Menschen unterstützen würden?
  • Was würdest Du dann körperlich spüren (im Muskeltonus, in und auf der Haut, in der Atmung)?
  • Welche Emotionen würden in Dir hochkommen?
  • Was würdest Du dann anders machen?
  • Wie würden andere Menschen es bemerken, dass Du auf einmal authentisch in Deinem Wunschgeschlecht lebst?
  • Wie würde so ein Tag in Deinem Wunschgeschlecht aussehen?
  • Gibt es aktuell schon Möglichkeiten, mehr in Deinem Wunschgeschlechts zu leben?
  • Was wären erste, ganz kleine Schritte in die richtige Richtung?

Film: "Transgender - Von Geburt an im falschen Körper: Wie ich werde wer ich bin"

Sehen Sie in dieser Dokumentation das Leben von trans*Kindern. In diesem Fall wird ein Gutachten eindeutig positiv ausfallen.

Die paradoxe Frage

In der Psychotherapie gibt es die paradoxe Frage, die oft hilfreich sein kann, um sich die eigenen Stärken und Kompetenzen bewusst zu machen. Die paradoxe Frage in diesem Fall könnte lauten:

"Was müsste ich tun, damit ich keinen Befundbericht und keine Zustimmung zur Hormontherapie bekomme?"

  1. Wenn ich gerade aufgrund einer schweren psychischen Problematik nicht über meine Gefühle und Bedürfnisse sprechen kann oder gar nicht an meine Gefühle und Bedürfnisse herrankomme. Wenn ich mich also selber nicht spüre. Dies ist vor allem während schwerer Depressionen oder bei sozialen Phobien der Fall. Aber auch bei schweren Persönlichkeitsstörungen oder während Psychosen. Hier braucht es dann auf alle Fälle und ohne Diskussion eine Psychotherapie, damit der betroffene Mensch an sein authentisches Spüren und Fühlen kommt. Als Therapeut muss ich fühlen, dass ein Mensch die Kompetenzen hat, an seine Gefühle und Bedürfnisse herranzukommen. Ich erlebe dieses gar nicht Rankommen an die eigenen Gefühle übrigens nur äußerst selten.
  2. Auch teilweise oder vorübergehende Geschlechtsidentitätsstörungen, wie sie in Krisen während der Adoleszenz auftreten oder akute Psychosen, bei der die geschlechtliche Identität vorübergehend verkannt wird, sind Gründe, geschlechtsangleichenden Maßnahmen nicht zuzustimmen oder zumindest den Betroffenen noch Zeit zu geben. Im therapeutischen Prozess sollte jeder Mensch die Klarheit erlangen, dass das Bedürfnis nach geschlechtsangleichenden Maßnahmen stabil und zeitlich überdauernd ist und dass nur auf dem Weg geschlechtsangleichender Maßnahmen das Leiden vermindert werden kann.
  3. Wenn ich erst vor wenigen Monaten oder Wochen realisiert habe, dass ich trans* bin.
  4. Andere Gründe gibt es nicht.

Film: "Trans*: Wer bestimmt mein Geschlecht?"

Das Prozedere der gerichtlichen Begutachtung ist in Deutschland sehr komplex, manchmal auch trans*negativ.

Positive Gutachten bei schweren psychischen Störungen

Selbstverständlich muss ich immer dann vorsichtig sein, wenn eine schwere psychische Erkrankung wie eine Borderline-Persönlichkeitsstörung schwerer Ausprägung (mit ihrer verzweifelten Suche nach Identität) oder eine Schizophrenie (mit ihrem Verlust von Identitätsgefühlen und dem Auflösen aller Grenzen) vorliegt. Hier ist dann das Risiko der Detransition größer. Detransition meint, dass ein Mensch nach hormonellen und chirurgischen Maßnahmen zur Angleichung an das Wunschgeschlecht (Transition) wieder in sein biologisches Geschlecht zurück möchte.
Allerdings gibt es selbstverständlich auch viele Menschen, die an einer schweren Borderline-Persönlichkeitsstörung oder Schizophrenie leiden und trans*ident sind und kein Risiko für eine Detransition haben. Hier würde dann die Transition die Borderline/Schizophrenie-Symptomatik unter Umständen sogar lindern.

Ich kenne viele Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die ganz klar spüren, dass sie trans* sind und wo ich ohne Zweifel der Hormontherapie zustimmen kann.


Ich selber kann als Psychotherapeut ohnehin niemals sicher „wissen“, ob ein Mensch trans* ist. Dies steht mir gar nicht zu, wäre eine Anmaßung und somit psychische Vereinnahmung bzw. Missbrauch. Eine trans*Person kann sich die Einordnung „trans*ident“ nur selbst geben und stellt sich somit selbst die Diagnose. Eine Diagnose wird vom Gesundheitssystem nämlich noch immer verlangt, auch wenn trans*Identität ein gesundes Phänomen und keine psychische Erkrankung ist.


Als Existenzanalytiker verstehe ich Psychotherapie als eine wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethode und als ein Heilverfahren, das Menschen hilft, ihre authentischen Gefühle und Bedürfnisse zu bergen, um gut und selbstfürsorglich mit sich selbst und den Mitmenschen umzugehen.

Ich sehe meine Aufgabe somit darin, die betroffenen Menschen zu unterstützen und ihnen zu assistieren, für sich herauszufinden und zu spüren, wo ihre Bedürfnisse sind. Ich helfe somit trans*Personen, Kompetenzen des authentischen Spürens und der Selbstreflexion zu erwerben, sofern sie diese nicht ohnehin schon haben, was in der Regel der Fall ist. Wenn die Fähigkeit zum authentischen Spüren gar nicht vorhanden ist, wie etwa bei schweren Psychosen, dann verweigere ich die Zustimmung zur Hormontherapie und gebe der betroffenen Person noch Zeit. Meine Verweigerung ist allerdings niemals definitiv und nie unumkehrbar.

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